Wenn Sie einen unserer Ärzte konsolidieren wollen, machen Sie sich einfach über unser Sekretariat einem Termin aus und kommen pünktlich zu uns in die Praxis. Sie brauchen dafür keine E-Card aber nehmen Sie bitte MRT-, Röntgenbilder und andere bestehenden Befunde zu Ihrem ersten Termin mit. Mit allem weiteren wird Ihnen vor Ort geholfen.
Wenn Sie einen unserer Therapeuten konsolidieren wollen, empfehlen wir Ihnen, sich kurz Zeit zu nehmen und sich die folgenden 4 Schritte durchzulesen.
bei Therapeutenbesuch
Lassen Sie Ihren Haus- oder Facharzt (kann manchmal die Entscheidung der Krankenkasse positiv beeinflussen) eine Verordnung erstellen von (je nachdem, welche Behandlungen Sie brauchen).
10 x 45 Minuten Physiotherapie
bis zu 10x Osteopathie
10 x 60 Minuten Heilmassage
10 x 60 Minuten manuelle Lymphdrainage
bei Therapeutenbesuch
Bringen, mailen oder faxen Sie die Verordnung mit der Bitte um Bewilligung zu Ihrer zuständigen Krankenkasse UND bringen oder mailen Sie die Verordnung – mit oder ohne Bewilligung – zu Ihrem ersten Termin zu uns in die Praxis mit. Wenn Sie dazu noch Fragen haben – unsere hilfreichen Damen vom Sekretäriat informieren Sie gerne weiter.
In den meisten Fällen kann die erste Therapieeinheit auch ohne Bewilligung stattfinden und wird – sofern die Serie generell bewilligt wird – trotzdem rückvergütet.
bei Therapeutenbesuch
Am Ende der Behandlungen (sei es am Ende der verordneten Einheiten oder davor) bekommen Sie eine Sammelrechnung von uns, wo Sie Ihre Kontodaten für die Rückvergütung eintragen können und diese dann gemeinsam mit der anfangs bewilligten Verordnung zu Ihrer Krankenkasse schicken können.
bei Therapeutenbesuch
Zusatzversicherungen. Sollten Sie eine Zusatz- oder Privatversicherung haben, ist der Ablauf meist gleich wie bis inkl. Schritt 3. Danach können Sie die Rechnung plus die Bestätigung für den Erhalt der Rückerstattung der gesetzlichen Krankenkasse zur Zusatzversicherung schicken, die daraufhin den Rest übernehmen. Manche übernehmen nur einen Teil und manche auch 80 % des Rechnungsbetrages, sogar wenn die Krankenkasse vorher nicht bezahlt hat (in dem Fall braucht man auch keine Bewilligung der gesetzlichen Krankenkasse). Schritt 4b – Sie sind selbstversichert. Dann brauchen Sie nur die Verordnung vom Arzt um die Therapie antreten zu dürfen, für die Versicherung brauchen Sie nur unsere Rechnung.